Main Echo: "Stell­platz­satzung in Krombach ein­stimmig ver­abschiedet"

Geschrieben am 22.10.2025


In der Ge­mein­de Krom­bach gilt ab so­fort ei­ne Stell­platz­sat­zung, die sich an den Vor­ga­ben des Mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes des Frei­staats Bay­ern ori­en­tie­ren wird. Im Ge­spräch mit un­se­rem Me­di­en­haus er­klär­te der zwei­te Bür­ger­meis­ter Rai­ner Gla­ab (UB), der in Ver­t­re­tung für Bür­ger­meis­ter Pe­ter Seitz (UB) die Sit­zung am Di­ens­ta­g­a­bend lei­te­te, dass die­ser Be­schluss ein­stim­mig ge­fasst wor­den sei.

Das Gremium hatte sich mit den gesetzlichen Neuerungen bereits in einer früheren Sitzung ausführlich befasst. Der Beschluss, eine Satzung zu erlassen, war seinerzeit jedoch verschoben worden. Insbesondere sollte noch geklärt werden, warum beim Ausbau von Dachgeschossen keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden müssen, obwohl dadurch weiterer Wohnraum entsteht.

Diesbezüglich habe Glaab am Dienstag aus der Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums zitiert. Demnach gilt die Stellplatzpflicht tatsächlich nicht mehr beim Dachgeschossausbau in einem Bestandsgebäude. Hintergrund sei, dass der Fokus auf der Schaffung von mehr Wohnraum liege. Die Stellplatzpflicht könnte jedoch ein Aus-Kriterium für Dachausbauten sein.

Laut Glaab sei danach die Sitzung nur noch "sehr kurz" gewesen; es sei lediglich der noch fehlende Beschluss nachgeholt worden. Bereits in der früheren Sitzung hatte der Bürgermeister zudem darauf hingewiesen, dass in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schöllkrippen einheitliche Stellplatzsatzungen erlassen werden sollen. Mit Ausnahme des Marktes Schöllkrippen, der bereits vor längerer Zeit eine Satzung erlassen habe.

Zur Erklärung: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 trat das erste Modernisierungsgesetz als Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Dabei wurde die staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen auf die Gemeinden übertragen. Somit können die Gemeinden künftig zwar selbst festlegen, ob sie eine Stellplatzsatzung wollen oder nicht. Entschließen sie sich jedoch für eine Satzung, müssen sie sich bei der Anzahl der Stellplätze an die nun geltenden Obergrenzen halten. Das sind beispielsweise maximal zwei Stellplätze je Wohnung. 

mst