Main-Echo: Krombach ermöglicht familien­freund­liches Bauen

Geschrieben am 27.05.2025


Be­reits vor ei­ni­ger Zeit hat die Ge­mein­de Krom­bach Richt­li­ni­en zur Ver­ga­be von Grund­stü­cken für den Neu­bau von selbst ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum be­sch­los­sen. Nach­dem mitt­ler­wei­le Er­fah­rungs­wer­te vor­lie­gen, wur­den die Richt­li­ni­en in der jüngs­ten Rats­sit­zung ak­tua­li­siert.

Wie Bürgermeister Peter Seitz (UB) im Gespräch mit unserem Medienhaus erklärt, handelt es sich dabei insbesondere um die Antragsberechtigung. Bislang galt die Maßgabe, dass ein Antragsteller kein eigenes Wohneigentum haben durfte. Das bezog sich auch auf zu Wohnzwecken geeignetes Erbbaurecht. Künftig kann der Gemeinderat in "begründeten Einzelfällen" Ausnahmen zulassen. Wenn etwa eine Familie mit mehreren Kindern in einer viel zu kleinen Wohnung lebt und nun auf einem Grundstück ein passenderes Haus bauen möchte.

Außerdem wurde laut Rathauschef der mögliche Abschlag vom Grundstückspreis neu festgesetzt. Bislang gab es für Familien mit einem Kind fünf Prozent Nachlass, bei zwei Kindern waren es zehn Prozent und bei drei oder mehr Kindern 15 Prozent. Das sei als ungerecht empfunden worden, da prozentualen Abschläge bei größeren Grundstücken deutlicher höher ausfallen als bei kleinen Grundstücken. Künftig soll es deshalb pauschale Abzüge geben: Bei einem Kind 5.000 Euro, bei zwei Kindern 10.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern 15.000 Euro.

mst