Gemeinderat: Krombach setzt in Vergaberichtlinien stärker auf Ortszugehörigkeit
Die Bauplätze im Krombacher Neubaugebiet »Ochsengrund« sind begehrt: Wie Bürgermeister Peter Seitz (UB) am Dienstag im Gemeinderat berichtete, liegen bereits 70 Bewerbungen vor.
Das Gremium befasste sich daher nochmals mit den »Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum«. Die Vergaberichtlinien standen nochmals zur Diskussion, weil sich einige Ratsmitglieder eine höhere Gewichtung der Ortszugehörigkeit wünschten. Hintergrund sei, dass mit den Richtlinien ein Ansiedlungsmodell gefördert werden soll, das den sozialen Zusammenhalt und die Verwurzelung stärken und für eine langfristige Sesshaftigkeit sorgen soll. Die Punkte wurden schließlich so festgelegt, dass junge Krombacher, die erst noch eine Familie gründen wollen, nicht »das Nachsehen haben« gegenüber jungen Familien mit Kindern, die von auswärts kommen wollen.
Spekulation vorbeugen
Seitz betonte, dass der Richtlinienkatalog insbesondere Grundstücksspekulationen vorbeugen soll. Durch die Punktevergabe werde zwar eine Bewerbungsreihenfolge ermittelt. Für die Vergabe könnten aber auch noch andere Kriterien ausschlaggebend sein; wenn etwa der Bewerber zwar viele Punkte erreiche, die Finanzierung aber nicht funktioniere. Betont wurde ferner, dass auf die Grundstücksvergabe kein Rechtsanspruch besteht und die Richtlinien auch Verpflichtungen für die künftigen Eigentümer enthalten. So muss das Haus innerhalb von vier Jahren gebaut sein und die Eigentümer müssen es die nächsten zehn Jahre selbst bewohnen. Die Gemeinde hat zudem einen Anspruch auf einen Rückerwerb, wenn die Bewerber beispielsweise falsche Angaben gemacht haben. Abschließend wies Seitz darauf hin, dass der Entwässerungsplan aktualisiert werden müsste. Diese Kosten könnten aber vermieden werden, weil im Neubaugebiet Oberflächen- und Schmutzwasser getrennt voneinander abgeleitet werden könnten. In den nächsten Tagen sollen die Probebohrungen für die Baugrunduntersuchung beginnen. Derweil sollen der Bebauungsplan finalisiert und der Flächennutzungsplan angepasst werden.
mst