Oberschur: Abfrage Erdgasanschluss

Geschrieben am 10.03.2020


Ein grundlegender Neueinbau/Austausch von Ölkesseln ist ab 2026 verboten. Bereits verbaute Ölheizungen sind nicht betroffen. Sie können auch über 2026 hinaus in Betrieb bleiben, solange sie nicht von der Austauschpflicht (d.h. wenn sie nicht älter als 30 Jahre sind) betroffen sind. Eine Gasheizung könnte hier eine Alternative darstellen. 
 
Das Verlegen der Glasfaserleitungen von Krombach zur Oberschur steht in Kürze an und der Gasversorger zieht in Erwägung, eine Gasleitung in diesem Zuge mitverlegen zu lassen. Dadurch könnte die Oberschur an die Erdgasversorgung angeschlossen werden.
 
Wir fragen deshalb: Haben Sie Interesse an einer zukünftigen Erdgasversorgung Ihres Hauses? 
Sie gehen mit der Beantwortung der Fragen keinerlei Verpflichtungen ein. Nach der Auswertung werden die Daten umgehend gelöscht.

Die Abfrage können Sie hier online ausfüllen und absenden.