Die Umsetzung der geplanten 30 Häuser im Krombacher Neubaugebiet "Ochsengrund" hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine weitere Hürde genommen: Die Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) "Ochsengrund - erste Erweiterung" und "Erweiterung Holzgasse" wurde einstimmig als Satzung beschlossen. Beim daraus resultierenden Bebauungs- und Grünordnungsplan (B-Plan) gab es eine Gegenstimme.
Bürgermeister Peter Seitz (UB) erklärte, dass nun beide Pläne, inklusive Begründung und Umweltbericht, dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Sobald die Genehmigung erteilt sei, werde sie ortsüblich bekannt gemacht.
Zuvor behandelte das Gremium ausführlich die Stellungnahmen von Behörden (Träger öffentlicher Belange) und die Einwände von Privatpersonen aus der zweiten Auslegung. Die erste Auslegung war laut Seitz bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt und die Stellungnahmen dazu entsprechend berücksichtigt worden.
Besonders ausführliche Einwände kamen bei der zweiten Auslegung von einer Grundstücksgemeinschaft. Sie zweifelt Gutachten, unter anderem bezüglich des Lebensraums von Tieren oder bezüglich des geplanten Retentionsbeckens an.
In der städtebaulichen Beurteilung des Büros FKS-Infrastruktur heißt es dazu unter anderem, dass das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden soll. Diese Festlegung entspreche den angrenzenden Wohngebieten ebenso wie der in der gesamten Gemeinde. Die artenschutzrechtliche Beurteilung sei durch das Büro Topoverde (früher Landschaftsarchitekten Trölenberg und Vogt) erfolgt. Demnach sei nicht damit zu rechnen, dass Arten, die dem speziellen Artenschutz unterliegen, vom geplanten Baugebiet betroffen seien. Die von der Grundstücksgemeinschaft beobachtete Ringelnatter sei weit verbreitet und unterliege nicht dem speziellen Artenschutz. Rotmilane, Turmfalken und Fasane seien nicht als Brutvögel zu erwarten, da keine Flächen mit Brutpotenzial vorhanden seien. Hinzu komme, dass ein Biotop für Zauneidechsen angelegt werden soll. Das werde dann auch anderen Tierarten zugutekommen.
Zum Einwand, das Retentionsbecken sei nicht ausreichend dimensioniert, hieß es, dass dessen Größe gemäß der aktuell gültigen technischen Regelwerke berechnet worden sei. Der Rückhalteraum für den Gitzenbach werde gegenüber dem Bestand um rund 600 Kubikmeter vergrößert.
Nachteilige Auswirkungen durch die Erweiterung des Baugebiets auf die bestehende Bebauung seien nicht zu erwarten. Abschließend teilte der Rathauschef noch mit, dass die ausführlichen Beurteilungen zu den Einwänden sowohl den Behörden als auch den Privatpersonen zugehen werden.
mst