Schöffenwahl 2023

Geschrieben am 07.03.2023


Schöffenwahl 2023

Wir suchen Freiwillige für das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028! Anmeldungen sind bis zum 17.03.2022 möglich! Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Durch die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichter und den Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen wird das Rechtswesen besser und transparenter. Deshalb werden alle fünf Jahre engagierte Menschen gesucht, die bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen. Auch Sie können sich hierfür bewerben, egal welches Geschlecht oder welchen Bildungsgrad Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig und ohne Ihr Engagement geht es nicht!

Man unterscheidet zwischen Schöffen, die in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) zum Einsatz kommen und Schöffen in Jugendstrafsachen (sog. Jugendschöffen). Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein.

Die Gemeinden erstellen eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Aschaffenburg. Die Wahl der Schöffen erfolgt nicht durch die Gemeinden, sondern durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Amtsgericht Aschaffenburg. Diejenigen Personen, welche bis Ende Dezember 2023 keine Mitteilung über ihre Wahl erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Haben wir Interesse geweckt und erfüllen Sie alle Voraussetzungen für das Schöffenamt? Dann bewerben Sie sich bis zum 17.03.2023 für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Ihre Wohnortgemeinde! Die einheitlichen Bewerbungsformulare erhalten Sie auf der Homepage Ihrer Wohnortgemeinde oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen! Die Bewerbungsformulare können Sie schriftlich oder per Mail unter kontakt@vg-schoellkrippen.de einreichen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch an Herr Steigerwald (06024/ 67 35-25) wenden. Weitere Informationen erhalten Sie zudem über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/).