Entsorgung von Wertstoffen auf dem Recyclinghof

Geschrieben am 07.07.2020


Die Corona-Pandemie stellt auch die Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Aschaffenburg und insbesondere die Recyclinghöfe vor ungewöhnliche
Herausforderungen. Einerseits sind die Hygienevorschriften umzusetzen, andererseits sind das Kundenaufkommen und somit auch die angelieferten Mengen an Wertstoffen stark gestiegen.

Die Recyclinghöfe im Landkreis Aschaffenburg dienen der Annahme von verwertbaren Abfällen („Wertstoffen“), die haushaltstypisch in Art und Menge anfallen. Hierzu wurden die Recyclinghöfe in Ihrer Größe entsprechend der Einwohnerzahlen der Gemeinden errichtet. Die Annahme von „Wertstoffen“ aus dem gewerblichen Bereich, die nicht als haushaltstypisch in Art und Menge anzusehen sind, ist auf Grund der Menge und Beschaffenheit nicht möglich. Weiterhin können auf den gemeindlichen Recyclinghöfen keine Wertstoffe aus Umbau, Abriss oder ähnlicher Herkunft, auch von privaten Haushaltungen sowie aus Haushaltsauflösungen angenommen werden.

Wertstoffe in größeren Mengen sowie Wertstoffe aus Haushaltsauflösungen sind privaten, dafür zugelassenen Entsorgern zu überlassen.

In der folgenden Übersicht wird zur Klarstellung auf die haushaltstypischen Mengengrenzen für die Wertstoffe hingewiesen, die das größte Anliefervolumen aufweisen:



Durch den Betriebsablauf (z.B. volle oder defekte Behälter) kann die Annahmemenge eingeschränkt werden und insbesondere Anlieferungen, die ein  haushaltstypisches Maß im Sinne der vorstehenden Definition übersteigen, abgewiesen werden. Hierüber entscheidet das Betriebspersonal.

Der Landkreis Aschaffenburg bedankt sich für Ihr Verständnis und bittet weiterhin um die Einhaltung derjeweiligen Hygienemaßnahmen und der Abstandsregelungen.

Landratsamt Aschaffenburg, 07.07.2020