Bis zu 35% Förderung bei privaten Maßnahmen können Grundstücks- und Hausbesitzer erhalten. Dazu zählen dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen.
Kleinstunternehmen können für Investitionen zur Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung sogar bis zu 45% Förderung erhalten.