Dorferneuerung: Förderung von Hausbesitzern und Kleinstunternehmen

Geschrieben am 30.06.2020


Bis zu 35% Förderung bei privaten Maßnahmen können Grundstücks- und Hausbesitzer erhalten. Dazu zählen dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen.

Kleinstunternehmen können für Investitionen zur Sicherung, Schaffung und  Verbesserung der Grundversorgung  sogar bis zu 45% Förderung erhalten.

Weitere Infos gibt es auf den Seiten der Dorferneuerung