Fliegen wird wohl nicht mehr möglich sein - dagegen spricht ein artenschutzrechtliches Gutachten.
Der Flugmodellsportclub DJK Glattbach (früher Flugmodellsportclub Glattbach-Krombach) wird den Zaun an seinem Fluggelände beim Krombacher Sportplatz entfernen. Was mit dem Gelände danach geschehen soll, wollen die Modellflieger in einer außerordentlichen Versammlung entscheiden.
Das Landratsamt Aschaffenburg bestätigte auf Nachfrage unseres Medienhauses, dass die vom Verein im Juli 2017 eingereichte Klage jetzt zu einem Abschluss gekommen sei. Wie der Pressesprecher mitteilte, fand am 26. Mai ein Erörterungstermin vor dem bayerischen Verwaltungsgericht statt. Dabei habe der Verein seine Klage zurückgezogen. Mit dieser Klage wollte die DJK die Beseitigung des Zaunes verhindern, der seinerzeit ohne Baugenehmigung errichtet worden war. Den nachgereichten Bauantrag lehnte das Landratsamt jedoch wegen des Artenschutzes ab.
An Vereinbarungen halten
Vereinsvorsitzender Burkhard Schwinger erklärte, dass er momentan keine weiteren Angaben machen werde, weil die Verhandlung nicht öffentlich gewesen sei. Er bestätigte aber, dass sich die Modellflieger an die beim Gericht getroffenen Vereinbarungen halten werden: »Wir werden machen, was das Gericht sagt«, sagte er.
Ein Interessent habe sich gemeldet, der den Zaun für sich abbauen werde. Was künftig mit dem Gelände passieren wird, soll in einer außergewöhnlichen Versammlung entschieden werden. Diese werde voraussichtlich Ende Juli/Anfang August stattfinden. Ein Verkauf sei dabei ebenso möglich wie die Umwandlung in eine Blumenwiese.
Begonnen hatte der Streit schon bald nachdem die Modellflieger das Gelände in Krombach 2009 gekauft und mit befristeter Erlaubnis des Luftamts Nordbayern in Betrieb genommen hatten: 2012 formierte sich eine Bürgerinitiative - insbesondere wegen des Lärms und weil wohl Flugkorridore nicht eingehalten wurden. Einige Messungen später entzog die Untere Naturschutzbehörde ihr Einverständnis. Für die Fortsetzung des Flugbetriebs sollte der Verein ein artenschutzrechtliches Gutachten und einen Bauantrag für den längst errichteten Zaun vorlegen.
Problem Artenschutz
Eine befristete Flugerlaubnis, die unter Auflagen nochmals vorübergehend erteilt worden war, lief im Mai 2015 aus. Seither ruht der Flugbetrieb, denn der Verein legte die erforderlichen Unterlagen erst 2016 vor. Auf deren Basis lehnte das Landratsamt die nachträgliche Baugenehmigung ab. Das bayerische Innenministerium teilte damals mit, dass gemäß Gutachten »jeglicher Modellflugbetrieb auf der beantragten Fläche in Krombach mit dem Artenschutzrecht unvereinbar« sei. Daraufhin reichte der Verein die Klage ein, die er jetzt verloren hat.
mst